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Klimaschutz & Energie

Informationen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und Wasserstoff in NRW

Mit dem Ziel Klimaneutralität 2045 hat sich das Land NRW ambitionierte Ziele gesetzt: In dem Zukunftsvertrag zwischen den Koalitionspartner*innen haben CDU und Bündnis90/DieGrünen ein Konzept vorgestellt, das die Grundlage der Transformation Nordrhein-Westfalens zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas vorsieht. Nordrhein-Westfalen bekennt sich damit zu dem bundesweit festgelegtem Ziel des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), bereits 2030 80 Prozent des produzierten Stroms aus Erneuerbaren Energien zu beziehen.

Dieses Bekenntnis zur Klimaneutralität in Nordrhein-Westfalen ist zum einen wichtig, um, das im Pariser Klimaabkommen festgelegte, 1,5 Grad Ziel zu erreichen sowie die Effekte des Klimawandels zu mildern. Zum anderen brauchen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien, um Abhängigkeiten in der Energieversorgung zu vermeiden und die Versorgungssicherheit unseres Bundeslandes sicherzustellen; Souveränität in der Energieversorgung ermöglicht unmittelbar mehr Souveränität in den eigenen wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen.

Um diese Zielsetzung zu erreichen, steht Nordrhein-Westfalen ein gewaltiger Transformationsprozess im Energiesektor bevor, der insbesondere einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien vorsieht. Wind- und Solarenergie sowie Wasserkraft stehen hierbei im Fokus und sollen sowohl in der Infrastruktur als auch versorgungstechnisch ausgebaut und gefördert werden.


Doch wie steht es um diese Energieträger der Zukunft? Was ist geplant und mit welchen Änderungen haben wir in den nächsten Jahren zu rechnen? Da beim Ausbau der erneuerbaren Energien schnell mal die Übersicht verloren gehen kann, findet ihr hier eine kurze Übersicht für die drei Energieträger der Zukunft kurz und verständlich aufgeführt:

  • Windenergie
  • Solarenergie
  • Wasserstoff

Informationen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und Wasserstoff in NRW
Mit dem Ziel Klimaneutralität 2045 hat sich das Land NRW ambitionierte Ziele gesetzt: Mit dem Zukunftsvertrag zwischen den Koalitionspartner*innen haben CDU und Bündnis 90 / Die Grünen ein Konzept vorgestellt, das die Grundlage der Transformation Nordrhein-Westfalens zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas vorsieht. Nordrhein-Westfalen bekennt sich damit zu dem bundesweit festgelegtem Ziel des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), bereits 2030 80 Prozent des produzierten Stroms aus Erneuerbaren Energien zu beziehen.
Dieses Bekenntnis zur Klimaneutralität in Nordrhein-Westfalen ist zum einen wichtig, um, das im Pariser Klimaabkommen festgelegte, 1,5 Grad Ziel zu erreichen sowie die Effekte des Klimawandels zu mildern. Zum anderen brauchen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien um Abhängigkeiten in der Energieversorgung zu vermeiden und die Versorgungssicherheit unseres Bundeslandes sicherzustellen; Souveränität in der Energieversorgung ermöglicht unmittelbar mehr Souveränität in den eigenen wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen.
Um diese Zielsetzung zu erreichen, steht Nordrhein-Westfalen ein gewaltiger Transformationsprozess im Energiesektor bevor, der insbesondere einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien vorsieht. Wind- und Solarenergie sowie Wasserkraft stehen hierbei im Fokus und sollen sowohl in der Infrastruktur als auch versorgungstechnisch ausgebaut und gefördert werden.
Doch wie steht es um diese Energieträger der Zukunft? Was ist geplant und mit welchen Änderungen haben wir in den nächsten Jahren zu rechnen? Da beim Ausbau der erneuerbaren Energien schnell mal die Übersicht verloren gehen kann, werden im Folgenden die wichtigsten Punkte für die drei Energieträger der Zukunft (Windenergie, Solarenergie und Wasserstoff) kurz und verständlich aufgeführt.
Windenergie – Der momentan leistungsstärkste erneuerbare Energieträger
Mit knapp 50% der Bruttostromerzeugung ist die Windenergie Eine der tragenden Säulen der Energiewende. Nordrhein-Westfalen hat sich vorgenommen, die Windenergie in den nächsten Jahren stark auszubauen. Das Ziel sind 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen in den nächsten fünf Jahren. Dies bedeutet eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus in unserem Land.
Zahlen
Mit dem EEG 2023 hat der Bundesgesetzgeber dazu neue, ambitionierte Ziele beschlossen: Im Jahr 2023 sollen insgesamt 12.840 Megawatt (MW) an installierter Leistung ausgeschrieben werden. Ab 2024 ist ein jährliches Ausschreibungsvolumen von 10.000 MW vorgesehen.
LEP-Erlass und Task Force
Derzeit wird im LEP-Erlass der Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine Planungshilfe für Kommunen sowie Entwicklerinnen und Entwickler durch die nordrhein-westfälische Landesregierung erarbeitet. Zudem hat die Landesregierung eine Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ eingesetzt, die Maßnahmen zum Abbau bestehender Hemmnisse beim Windenergieausbau umsetzen soll.
Die Landesregierung hat bereits mit den Regionen die Verständigung erreicht, dass die Änderungsverfahren der Regionalpläne weitgehend parallel zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans stattfinden sollen.
Mindestabstände WEA-Wohnbebauung
Bereits Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der zum einen die pauschalen Mindestabstände zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauung im Sinne des § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) im Fall des so genannten „Repowerings“ (§ 16b BImschG) entfallen lässt sowie zum anderen regelt, dass die Mindestabstände entsprechend des Wind-an-Land-Gesetzes auf Windenergiegebiete keine Anwendung finden.
Steuerungsmöglichkeiten des Windenergiezubaus für Kommunen
Des Weiteren hat der Bund zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten des Windenergiezubaus für Kommunen geregelt:
Ab dem 01. Februar 2023 gelten die neuen Regelungen im BauGB zur isolierten Positivplanung und der positiven Vorwirkung von Planentwürfen.
Durch zusätzliche Ausweisungen im Rahmen der isolierten Positivplanungen können Planungen zu Konzentrationszonen nicht mehr ohne weiteres in Zweifel gezogen werden.
Bürgerenergiegesetz und akzeptanzsteigernde Maßnahmen
Daher möchten wir Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger durch ein Bürgerenergiegesetz unmittelbar finanziell am Erlös der Anlagen beteiligen und kurzfristig einen Anreiz geben, Windenergieprojekte vor Ort zu planen und umzusetzen
Eine weitere akzeptanzsteigernde Maßnahme ist die Verhinderung von Abregelung von Windenergieanlagen und die produktive Nutzung des Überschussstroms. Bei hoher Windstromerzeugung kann es zu Netzengpässen in bestimmten Regionen kommen. Damit verhindert wird, dass diese Windenergieanlagen abgeregelt werden müssen und der erneuerbar erzeugte Strom nicht verwertet werden kann, bedarf es eines Förderprogramms für eine ortsnahe Wasserstoff-Erzeugung aus Windstrom.
Zeitgleich zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien braucht es eine Netzausbauoffensive in Nordrhein-Westfalen, damit Netzengpässe auch zukünftig vermieden können und der regenerativ erzeugte Strom zu den industriellen Lastzentren in unserem Land transportiert werden kann.
Photovoltaik – Der Energieträger mit viel Potential
Neben der Windenergie ist auch die Photovoltaik eine wichtige Technologie der Erneuerbaren Energien hin zur Klimaneutralität in Nordrhein-Westfalen. Gewonnen wird die Energie dabei grundsätzlich aus Solar-Panels die entweder auf Dächern angebracht oder in Freiflächen installiert sind.
Insbesondere der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik bietet viele Potentialen, die noch nicht vollends ausgeschöpft sind. Denn zum einen reicht der Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen allein nicht aus, um die energie- und klimapolitischen Ziele zu erfüllen. Zum anderen ist die Errichtung von Freiflächenanlagen deutlich günstiger als von Gebäudeanlagen, wo statische, gestalterische und bautechnische Belange mitberücksichtigt werden müssen.
Freiflächen-Solarenergieanlagen werden darüber hinaus nochmal in drei Typen unterschieden:
  • Klassische Freiflächen-Solarenergieanlagen
  • Floating-Photovoltaikanlagen
  • Agri-Photovoltaikanlagen
Klassische Freiflächen-Solarenergieanlagen werden in der Regel relativ bodennah konstruiert, vermeiden aber große Schäden an der Bodenbeschaffenheit durch relativ geringe Verankerung in der Bodenfläche bei geringer Höhe. Sie zeichnen sich des Weiteren dadurch aus, dass sie gut an verschiedene Landschaftsbilder angepasst werden können und dadurch Eingriffe in die Landschaft und negative Auswirkungen auf die Biodiversität verringert werden, bzw. die Biodiversität ggf. sogar gesteigert werden kann.
Bei Floating-Photovoltaikanlagen handelt es sich um PV-Anlagen auf Gewässerflächen mit an Schwimmkörpern angebrachten Modulen, die am Gewässergrund oder Ufern angebracht werden. Im Gegensatz zu den klassischen Freiflächen-Anlagen sind die Auswirkungen auf die unmittelbare Umwelt der Floating-Anlagen stark zu beachten. Nicht nur können die zur Reinigung der Anlagen genutzte chemische Mitte das Gewässer verunreinigen, auch ist zu berücksichtigen, dass durch die Anlagen geringere Sonneinstrahlung und eine verringerte Verdunstung des Gewässers entstehen kann und dies, neben weiteren schädlichen Effekten, das Gewässer nachhaltig beeinflussen kann. 
Mittels sog. Agri-Photovoltaikanlagen ist die gleichzeitige Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Produktion und die PV-Stromproduktion möglich. So ist es beispielsweise möglich, die Module so zu errichten, dass unter oder zwischen den Modulen ausreichend Raum für die Bewirtschaftung mit landwirtschaftlichen Maschinen sowie für eine Haltung größerer Tiere ist. Mit Agri-PV-Anlagen lassen sich je nach konkreter Ausführung Nutzpflanzen gezielt beschatten oder vor Hagel und Starkregen schützen; so können die Folgen des Klimawandels u. U. abgemildert werden.
Gesetzgebung
2023 wurde dazu im EEG verankert, dass die installierte Leistung der Photovoltaik bis 2030 bundesweit auf 215 GW ausgebaut werden soll. Dieser Ausbau soll gleichermaßen auf Freiflächen und Dächern verteilt werden. Denn: stand Ende 2021 entspricht die installierte Leistung von photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen nur knapp 5%, also 340 MW von den erwünschten 6,6 GW durch Freiflächen-Anlagen bis 2030.
Im Gegensatz zu Windenergieanlagen und privilegierten energetischen Biomasseanlagen sind Freiflächen-Solarenergieanlagen grundsätzlich nicht bauplanungsrechtlich privilegiert. Für eine Freiflächen-Solarenergieanlage, die im Außenbereich als selbständige Anlage errichtet werden soll, ist regelmäßig ein Bebauungsplan aufzustellen, der an die textlichen und zeichnerischen Festlegungen der landesplanerischen Vorgaben und der Regionalpläne, die für das Planungsgebiet bestehen, anzupassen ist. Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht wird in § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b) BauGB eine Privilegierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in bestimmten Gebietskulissen ab dem 1. Januar 2023 eingeführt.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben privilegiert zulässig, wenn es der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient auf einer Fläche längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn. Für diese Vorhaben ist keine Bauleitplanung erforderlich.   
 
Wasserstoff – Schlüssel zum Ausbau der Erneuerbaren Energien
Wenn auch Wasserstoff nicht zu den erneuerbaren Energieträgern zählt, ist er doch für das Erreichen der Klimaschutzziele bis 2045 unverzichtbar. Durch seine Flexibilität und Transportfähigkeit eignet er sich hervorragend dazu, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Transformationsprozess hin zu erneuerbaren Energien zu reduzieren. Vor allem unterstützt Wasserstoff dort, wo Erneuerbare Energien technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll einsetzbar sind. Daher liegen weiterhin noch große und ungenutzte Potenziale im Wasserstoff: Ein Viertel der aktuellen CO2-Emissionen in Nordrhein-Westfalen kann allein durch Wasserstoff eingespart werden.
Doch Wasserstoff ist nicht gleich Wasserstoff und wird in grünen, blauen, türkisen und grauen Wasserstoff unterschieden. Diese Klassifikationen unterliegt insbesondere der Herstellungsart von Wasserstoff und der Umweltverträglichkeit des Produkts. Während beispielsweise grauer und türkiser Wasserstoff durch das Verbrennen von fossilen Brennstoffen und der thermischen Spaltung von Methan bei der Produktion das CO2 nicht speichern und es so in die Atmosphäre gelangt, ist blauer Wasserstoff, da hier das CO2 gespeichert wird, in der Produktion CO2-frei. Als besonders Klimaneutral gilt grüner Wasserstoff. Denn sowohl in der Produktion, als auch der zur Produktion verwendete Strom (da aus erneuerbaren Energien) wird kein CO2 freigesetzt.    
Natürlich liegt seitens der Landes- und Bundesregierung das Augenmerk daher auf der Erzeugung von grünem Wasserstoff. Ein großes Hemmnis ist allerdings die energieintensive Herstellung: Die Umstellung der Stromversorgung auf 100% Erneuerbare, die (weit-gehende) Elektrifizierung der Mobilität sowie die Herstellung von grünem Wasserstoff für die Industrie sowie als Speichermedium erfordern eine deutlich gesteigerte Menge Strom.
Doch auch wenn aufgrund dessen momentan die Wirtschaftlichkeit von grünem Wasserstoff in Frage gestellt werden kann, macht der Ausbau von Wasserstoff vor allem perspektivisch Sinn. Denn:  Während Erdgas und Kohle bereits auf natürlichem Wege entstanden sind und nicht erst unter Einsatz von Energie erzeugt werden müssen, also kurzfristig sinnvoller erscheinen, sinkt perspektivisch der gesamte Energiebedarf durch Elektrifizierung und Wasserstoff deutlich, da fossile Brennstoffe sehr ineffizient sind.
Es passiert schon einiges zum Thema Wasserstoff in Nordrhein-Westfalen und vieles soll in den nächsten Jahren noch passieren. So wurde Bereits 2020 die „Wasserstoff-Roadmap“ für NRW vorgestellt: So soll beispielsweise in Duisburg die erste große Anlage zur Erzeugung von Stahl auf Basis von Wasserstoff entstehen; Im Raum Köln/Wesseling könnte eine erste Demonstrationsanlage zur Herstellung synthetischer Kraft- und Rohstoffe errichtet werden, während an einer mehr als 100 Megawatt Elektrolyseanlage für die Wasserstoffproduktion gearbeitet wird.
Auch die Schwarz-Grüne Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Wasserstoffproduktion zu fördern. So soll mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate auf der „Wasserstoff-Roadmap“ aufgebaut werden, um den Wasserstoffhochlauf in allen Landesteilen zu adressieren, so wie die entsprechende Infrastruktur zu entwickeln. Auch die Wasserstoff-Roadmap soll weiterentwickelt werden und es ist geplant, Betriebe, die in der nationalen Wasserstoffstrategie bislang nicht berücksichtigt sind, mit einem Förderprogramm „H2KMU“ zu flankieren. Darüber hinaus soll der Transport von flüssigem Wasserstoff über den Wasser- und Schienenweg verbessert werden.
Zusammenfassung
Wenn auch momentan der Eindruck entsteht, das Land Nordrhein Westfalen setze auf die Kohlekraft, sehen wir viele Maßnahmen und Investitionen unter der alten, aber insbesondere der neuen Landesregierung, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen sollen. Dabei wird ergänzend auf einen Ausbau von Wasserstoff gesetzt und das Konzept der Kreislaufwirtschaft gestärkt. Sowohl für das Einhalten der Klimaziele, als auch dem Erhalt der Wirtschaftlichkeit, ist es imminent die Erneuerbaren Energien auszubauen. Doch eins ist klar, und das geht die Landesregierung auch an: Für den Klimaschutz und eine sichere Energieversorgung muss sich Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen machen.
 
 
 
 

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