Windenergie – Der momentan leistungsstärkste erneuerbare Energieträger
Mit knapp 50% der Bruttostromerzeugung ist die Windenergie eine der tragenden Säulen der Energiewende. Nordrhein-Westfalen hat sich daher vorgenommen, die Windenergie in den nächsten Jahren stark auszubauen und sich das Ziel gesetzt, bis 2028 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen zu errichten. Dies bedeutet eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus in unserem Land. Mit dem EEG 2023 hat der Bundesgesetzgeber dazu neue, ambitionierte Ziele beschlossen: Im Jahr 2023 sollen insgesamt 12.840 Megawatt (MW) an installierter Leistung ausgeschrieben werden. Ab 2024 ist ein jährliches Ausschreibungsvolumen von 10.000 MW vorgesehen.
Derzeit wird im LEP-Erlass der Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine Planungshilfe für Kommunen sowie Entwicklerinnen und Entwickler durch die nordrhein-westfälische Landesregierung erarbeitet. Zudem hat die Landesregierung eine Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ eingesetzt, die Maßnahmen zum Abbau bestehender Hemmnisse beim Windenergieausbau umsetzen soll. Darüber hinaus hat Landesregierung bereits mit den Regionen die Verständigung erreicht, dass die Änderungsverfahren der Regionalpläne parallel zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans stattfinden sollen.
Gesetzgebung
In Bezug zu Mindestabstände bei Wohnbebauung hat Schwarz-Grün zudem bereits einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der zum einen die pauschalen Mindestabstände zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauung im Sinne des § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) im Fall des so genannten „Repowerings“ (§ 16b BImschG) entfallen lässt sowie zum anderen regelt, dass die Mindestabstände entsprechend des Wind-an-Land-Gesetzes auf Windenergiegebiete keine Anwendung finden.
Des Weiteren hat der Bund zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten des Windenergiezubaus für Kommunen geregelt: Ab dem 01. Februar 2023 gelten die neuen Regelungen im BauGB zur isolierten Positivplanung und der positiven Vorwirkung von Planentwürfen. Durch zusätzliche Ausweisungen im Rahmen der isolierten Positivplanungen können Planungen zu Konzentrationszonen nicht mehr ohne weiteres in Zweifel gezogen werden.
Weiter sollen Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger durch ein Bürgerenergiegesetz unmittelbar finanziell am Erlös der Anlagen beteiligt und ihnen kurzfristig einen Anreiz gegeben werden, Windenergieprojekte vor Ort zu planen und umzusetzen.
Zeitgleich zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien braucht es eine Netzausbauoffensive in Nordrhein-Westfalen, damit Netzengpässe auch zukünftig vermieden können und der regenerativ erzeugte Strom zu den industriellen Lastzentren in unserem Land transportiert werden kann.
Den aktuellen Stand aktueller Gesetzgebungsverfahren des Landtags Nordrhein-Westfalens finden Sie zudem hier.