Marc Zimmermann
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Windenergie

Windenergie – Der momentan leistungsstärkste erneuerbare Energieträger

Mit knapp 50% der Bruttostromerzeugung ist die Windenergie eine der tragenden Säulen der Energiewende. Nordrhein-Westfalen hat sich daher vorgenommen, die Windenergie in den nächsten Jahren stark auszubauen und sich das Ziel gesetzt, bis 2028 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen zu errichten. Dies bedeutet eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus in unserem Land. Mit dem EEG 2023 hat der Bundesgesetzgeber dazu neue, ambitionierte Ziele beschlossen: Im Jahr 2023 sollen insgesamt 12.840 Megawatt (MW) an installierter Leistung ausgeschrieben werden. Ab 2024 ist ein jährliches Ausschreibungsvolumen von 10.000 MW vorgesehen.

Derzeit wird im LEP-Erlass der Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine Planungshilfe für Kommunen sowie Entwicklerinnen und Entwickler durch die nordrhein-westfälische Landesregierung erarbeitet. Zudem hat die Landesregierung eine Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ eingesetzt, die Maßnahmen zum Abbau bestehender Hemmnisse beim Windenergieausbau umsetzen soll. Darüber hinaus hat Landesregierung  bereits mit den Regionen die Verständigung erreicht, dass die Änderungsverfahren der Regionalpläne parallel zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans stattfinden sollen.

Gesetzgebung

In Bezug zu Mindestabstände bei Wohnbebauung hat Schwarz-Grün zudem bereits einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der zum einen die pauschalen Mindestabstände zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauung im Sinne des § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) im Fall des so genannten „Repowerings“ (§ 16b BImschG) entfallen lässt sowie zum anderen regelt, dass die Mindestabstände entsprechend des Wind-an-Land-Gesetzes auf Windenergiegebiete keine Anwendung finden.

Des Weiteren hat der Bund zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten des Windenergiezubaus für Kommunen geregelt: Ab dem 01. Februar 2023 gelten die neuen Regelungen im BauGB zur isolierten Positivplanung und der positiven Vorwirkung von Planentwürfen. Durch zusätzliche Ausweisungen im Rahmen der isolierten Positivplanungen können Planungen zu Konzentrationszonen nicht mehr ohne weiteres in Zweifel gezogen werden.

Weiter sollen  Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger durch ein Bürgerenergiegesetz  unmittelbar finanziell am Erlös der Anlagen beteiligt und ihnen kurzfristig einen Anreiz gegeben werden, Windenergieprojekte vor Ort zu planen und umzusetzen.

Zeitgleich zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien braucht es eine Netzausbauoffensive in Nordrhein-Westfalen, damit Netzengpässe auch zukünftig vermieden können und der regenerativ erzeugte Strom zu den industriellen Lastzentren in unserem Land transportiert werden kann.

Den aktuellen Stand aktueller Gesetzgebungsverfahren des Landtags Nordrhein-Westfalens finden Sie zudem hier.

Neue Regelungen

Der 1000-Meter-Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung wird gestrichen, was einen bedeutenden Fortschritt für den Ausbau der Windenergie darstellt. Gemeinsam mit der CDU-Fraktion wird ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

  • Im Landesentwicklungsplan werden kurzfristig 9000 Hektar Beschleunigungsfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt. Diese Flächen bieten Platz für bis zu 450 Anlagen und ermöglichen eine zügige Errichtung ohne Konflikte.
  • Der Landesentwicklungsplan enthält auch viele weitere Neuerungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien, darunter für die Solarenergie. Es wird der Fokus auf bereits genutzte Flächen wie Dächer, Autobahnen und Schienen gelegt, sowie auf Doppelnutzungen wie Agri-Photovoltaik.
  • Ein Entwurf für eine neue Landesbauordnung wurde in einer Plenarsitzung im Juni in den Landtag eingebracht. Die Bauordnung NRW enthält wichtige Änderungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien, darunter die Reduzierung der bauordnungsrechtlichen Baulastabstände für Windenergieanlagen, die Einführung eines Klimaschutz-Berücksichtigungsgebots für die Landesverwaltung und Regelungen zur Förderung von Wasserstoffanlagen.
  • Die schwarz-grüne Regierungskoalition hat ein erstes Klimaschutzpaket vorgelegt, das diverse Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern zusammenfasst. Es beinhaltet unter anderem eine Anhebung des Klimaschutzziels für 2030, die Ausrichtung der Landesfinanzen auf Klimaschutzziele und die Einführung eines Klimaschutz-Monitorings.
  • Im Bereich Energie sind verschiedene Maßnahmen enthalten, darunter eine Task Force zur Ausbaubeschleunigung der Windenergie, die Novellierung des Windenergie-Erlasses, die Vergabeoffensive für landeseigene Flächen, die Einführung eines Bürgerenergiegesetzes und Fördermittel für Energiespeicher.
  • Für die Wärmewende in NRW werden Maßnahmen wie die Einrichtung eines virtuellen Kompetenzzentrums Wärmewende NRW, ein Starter Kit für Kommunale Wärmeplanung und die Förderung von Geothermie-Bohrungen ergriffen.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, weitere Hürden für den Ausbau Erneuerbarer Energien abzubauen und den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben.

(DF)

Für aktuelle Informationen möchte ich auch hier nochmal auf die Homepage unseres Sprechers für Klimaschutz und Energiepolitik Michael Röls-Leitmann verweisen, besonders auf seine Seite FAQ zur Windenergie im Landesentwicklungsplan.

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